ESG

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Berück­sichtigung von Nachhaltig­keits­risiken als inte­graler Bestand­teil im Investment­prozess

In unserem Investment- und Anlageberatungsprozess werden durch uns als Portfoliomanager (AIFM) und Anlageberater Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentlich negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben (sogenannte „Nachhaltigkeitsrisiken“) berücksichtigt. Ferner werden darüber hinaus auch die Auswirkungen etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation  unserer Unternehmensgruppe und der von uns verwalteten und beratenen Fonds in Betracht gezogen. Hierzu besteht ein mehrstufiger Managementansatz.

Wir sind uns bewusst, dass unser Einfluss auf unsere Investments vom jeweiligen Zugangsweg des Investments bestimmt wird. Bei Co-Investments besteht eine größere Möglichkeit der Einflussnahme als bei Fonds-Investments, bei denen ein zusätzlicher Zielfonds-Manager zwischen den von uns verwalteten und beratenden Fonds und dem jeweiligen Portfoliounternehmen oder -projekt am Prozess beteiligt ist. Wenn wir als Dachfonds-Manager tätig sind, können wir in der Regel nicht gewährleisten, dass bereits zum Zeitpunkt unserer Investmententscheidung respektive Anlageempfehlung alle relevanten Informationen betreffend Nachhaltigkeitsrisiken zu spezifischen Portfoliounternehmen oder -projekten eines Zielfonds vorliegen. Soweit wir nicht über solche Informationen verfügen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass wir jeweils in der Lage sind Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investition in den jeweiligen Zielfonds angemessen zu berücksichtigen.  

Unser Ansatz unter­scheidet sich nach dem Zugangs­weg zum Invest­ment

Bei Fonds-Investments bewerten wir in der Due Diligence-Phase unseres Investment- und Anlageberatungsprozesses vor allem den ESG-Ansatz des Zielfonds-Managers. Wir evaluieren, inwieweit sich der Zielfonds-Manager zu verantwortlichem Investieren bekennt und ESG-Aspekte in seinen Investitionsentscheidungsprozess integriert hat, und berücksichtigen diese Evaluierung bei unserer eigenen Investitionsentscheidung respektive Anlageempfehlung. Während der Laufzeit des Investments (sogenannte „Monitoring-Phase“) wirken wir darauf hin, seitens des Zielfonds-Managers Informationen zur eigenen ESG-Performance sowie der einzelnen Portfoliounternehmen oder -projekten zu erhalten. Auf dieser Grundlage identifizieren wir Verbesserungspotentiale und diskutieren diese mit dem Zielfonds-Manager mit dem Ziel Nachhaltigkeitsrisiken für den jeweiligen Zielfonds und damit indirekt auch für unsere Investitionen angemessen zu berücksichtigen. 

Bei Co-Investments bewerten wir in der Due Diligence-Phase den ESG-Ansatz des Hauptinvestors mit den gleichen Maßstäben, die wir bei einem Zielfonds-Manager berücksichtigen. Darüber hinaus werten wir verfügbare Informationen zur ESG-Performance der Portfoliounternehmen oder -projekte aus und beziehen diese bei unserer Investmententscheidung respektive Anlageempfehlung ein. Während der Laufzeit des Investments bemühen wir uns, zusammen mit dem Hauptinvestor Verbesserungspotentiale für die ESG-Performance des Portfoliounternehmens oder -projekts zu erarbeiten.

ESG-Aspekte können ein Ausschluss­kriterium sein

Für alle Zugangswege gilt gleichermaßen: Wir behalten uns vor, ein Investment abzulehnen, falls ESG-Informationen nicht oder nur unzureichend vorliegen oder die ESG-Performance unseren Prinzipien nicht gerecht wird.

Ausgewählte Fonds bewerben derzeit ESG-Merkmale

Wenngleich wir in unserem Investmentprozess Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, bewerben die von uns verwalteten Fonds überwiegend keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale und haben auch keine nachhaltigen Investments zum Ziel im Sinne der Offenlegungsverordnung.

Darüber hinaus bewerben ausgewählte Fonds ökologische und/oder soziale Merkmale und/oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung an. Namentlich sind dies: Golding Impact 2021 SCS SICAV-FIAR, Golding Infrastructure 2022 SCS SICAV-FIAR Teilfonds A und Teilfonds B, Golding Infrastructure 2022 Feeder FCP-FIAR Teilfonds A und Teilfonds B, Golding Infrastructure Co-Investment 2023 SCS SICAV-FIAR, Golding Buyout Co-Investment 2023 SCS SICAV-FIAR, Golding Impact 2021 Feeder FCP-FIAR sowie Golding Private Debt Co-Investment 2021 SCS SICAV-FIAR. Weitere Transparenzangaben zu diesen Fonds gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sogenannte „SFDR“) beziehungsweise Art. 24-36 sowie Art. 37-49 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (SFDR Level 2) der Kommission sind hier in unserem Investoren Portal zu finden.

Informationen auf Unternehmens­ebene zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltig­keitsauswirkungen von Investitions­entscheidungen auf Nachhaltigkeits­faktoren auf Ebene des Unternehmens nach Artikel 4 SFDR

Golding Capital Partners (Luxembourg) S.à r.l. als Portfoliomanager (AIFM) und Golding Capital Partners GmbH als Finanzberater im Sinne der europäischen Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) (im Folgenden zusammen “Golding” oder “wir”) berücksichtigen ESG Faktoren im Rahmen unseres Investitions- und Anlageberatungsprozesses, da diese wesentlich nachteilige Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können (‘Nachhaltigkeitsrisiken’).

 

Nachhaltigkeits­faktoren werden, soweit möglich, berücksichtigt

In unserem Investment- und Anlageberatungsprozess werden grundsätzlich auch die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (im Englischen „Principal Adverse Impacts“ oder kurz „PAI“) von Investitionsentscheidungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung (sogenannte „Nachhaltigkeitsfaktoren“ oder im Englischen „Sustainability Factors“) berücksichtigt. 

Wir sind uns auch hier bewusst, dass die Erlangung der relevanten Informationen vom jeweiligen Zugangsweg des Investments bestimmt wird. Während wir bei Co-Investments die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsfaktoren grundsätzlich feststellen können, sind bei Fonds-Investments zum Zeitpunkt unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlung die spezifischen Portfoliounternehmen und -projekte eines Zielfonds vielfach noch gar nicht bekannt.

Soweit wir nicht über solche Informationen verfügen, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass wir die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen unserer Investitionsentscheidungen respektive Anlageempfehlungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren angemessen berücksichtigen.

Erlangung von Infor­mationen in der Due Diligence-Phase

Unabhängig vom Zugangsweg holen wir deshalb in der Due Diligence-Phase mit angemessenen Mitteln Informationen ein. Soweit wir als Dachfonds-Manager tätig sind oder einen solchen beraten, bewerten wir darüber hinaus den Ansatz des Zielfonds-Managers und evaluieren, wie dieser die wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen priorisiert und identifiziert.

Nachteilige Nach­haltig­keits­auswirkungen können sehr unterschiedlich sein

Die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen können abhängig von der Anlageklasse unserer Investments sowie Branchen und Sektoren der Portfoliounternehmen und -projekte sehr unterschiedlich sein. Gleiches gilt natürlich auch für die Maßnahmen, die wir in diesem Zusammenhang im Einzelfall ergreifen. 

Wir halten einen Kodex zur ver­antwortungs­vollen Unter­nehmens­führung ein

Im Sinne einer verantwortungsvollen Unternehmensführung haben wir deshalb insbesondere auch die sogenannten „Wohlverhaltensregeln“ für Finanzdienstleister in den Richtlinien und Prozessen unseres Organisationshandbuchs festgelegt und konkretisiert (sogenannter „Verhaltenskodex“).

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeits­auswirkungen auf Unternehmensebene

Goldings Mitarbeiterzahl überschreitet weder in der Funktion als Finanzmarktteilnehmer noch als Finanzberater, noch konsolidiert, den Wert von 500, sodass keine rechtliche Verpflichtung besteht, die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.

Als Folge hat sich Golding in seinen Funktionen als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu entschieden, PAIs von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nach Einbeziehung der nachfolgenden Überlegungen gegenwärtig auf Unternehmensebene nicht zu berücksichtigen:

  • In Bezug auf Zielfondsinvestitionen stehen die Portfoliounternehmen und Projekte der Zielfonds zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung/-empfehlung vielfach noch nicht fest;
  • Der im Zeitpunkt der Investitionsentscheidung/-empfehlung vorliegende Umfang an verfügbaren Informationen hängt erheblich von der Art der Investition ab;
  • Den fortlaufenden regulatorischen Entwicklungen und Klarstellungen von den Europäischen Aufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission in 2022 und den erwarteten Neuerungen bezüglich der PAIs in 2023.  

Golding wird regelmäßig die Entscheidung zur Nicht-Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene auf Basis der sich entwickelnden Marktpraxis, regulatorischen Leitlinien und der Datenverfügbarkeit sowie –qualität neu bewerten. 
 

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeits­auswirkungen auf Produktebene

In der Rolle als Finanzmarktteilnehmer berücksichtigen wir für ausgewählte Finanzprodukte (das heißt Alternative Investmentfonds) die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Produktebene. Bezüglich dieser Finanzprodukte werden die relevanten Ergebnisse entsprechend Artikel 11 Absatz 2 SFDR im jeweiligen Jahresbericht offengelegt.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Vermeidung von Anreizen, un­verhältnis­mäßig hohe Risiken einzugehen

Als Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) und Anlageberater haben wir angemessene Vergütungssysteme festgelegt, welche, neben anderen Zielen, ein solides und wirksames Risikomanagement in Bezug auf (Nachhaltigkeits-)Risiken fördern sollen. Gleichzeitig soll die Vergütungsstruktur keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf (Nachhaltigkeits-)Risiken, die nicht mit der festgelegten Anlagestrategie der von uns verwalteten Fonds vereinbar sind, begünstigen und mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft sein. 

Zur Erreichung dieser Ziele haben wir transparente Vergütungsgrundsätze entwickelt, die sich am Marktstandard orientieren, sich an den verschiedenen Fachbereichen und Funktionen sowie Verantwortungsebenen ausrichten und aufsichtsrechtliche Anforderungen berücksichtigen.

Mitarbeiter sind nicht signifikant von einer variablen Vergütung abhängig

Unsere Mitarbeiter erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung, die ausreichend hoch ist, um die erbrachten beruflichen Leistungen entsprechend den Befugnissen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, den Fachkenntnissen und Fähigkeiten, der Berufserfahrung und dem Dienstalter sowie dem betreffenden Fachbereich und der Region zu entlohnen. Insoweit ist sichergestellt, dass unsere Mitarbeiter nicht signifikant von einer variablen Vergütung abhängig sind und deshalb hierfür keine unverhältnismäßig hohen (Nachhaltigkeits-)Risiken eingehen oder diese nicht angemessen berücksichtigen.

Variable Vergütung belohnt Nachhaltigkeit langfristiger Ergebnisse

Zusätzlich zu der festen Vergütung können unsere Mitarbeiter eine variable Vergütung in der Form von Tantiemen und Bonuszahlungen erhalten. Neben anderen Voraussetzungen berücksichtigen wir insoweit grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und die Erreichung der mit dem Mitarbeiter vereinbarten Ziele. Abhängig von Fachbereich und Funktion sowie Verantwortungsebene kann die Zielvereinbarung auch die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken einbeziehen. 

Darüber hinaus kann die variable Vergütung in einer kurzfristigen Komponente, welche direkt nach der Zuerkennung auszahlt wird, und in einer langfristigen Komponente, welche hinausgeschoben (langfristig) ausbezahlt wird, gewährt werden. Unsere Mitarbeiter sollen insoweit für die Nachhaltigkeit langfristiger Ergebnisse belohnt werden, die das Ergebnis von in der Vergangenheit getroffenen Entscheidungen sind. 

Erfolgs­abhängige Gewinn­beteiligung stellt Interessen­gleich­lauf sicher

Schließlich kann ausgewählten Mitarbeitern, die als sogenannte Risikoträger einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Unternehmens und der verwalteten und beratenen Fonds haben, unter Beachtung einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage eine variable Vergütung in der Form einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung gewährt werden (sogenannter „Carried Interest“). Diese variable Vergütung ist abhängig vom Anlageerfolg des jeweiligen Fonds und kommt nur zum Tragen, wenn die Investoren des Fonds einen Anlageerfolg oberhalb einer definierten Mindestrendite realisiert haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der betreffende Mitarbeiter im substantiellen Maße mit einer Einlage an dem jeweiligen Fonds beteiligt. Dies stellt einen Interessengleichlauf mit den Investoren und damit auch die angemessene Berücksichtigung von (Nachhaltigkeits-)Risiken durch die jeweiligen Risikoträger sicher.

Unser ESG-Analyse-Tool

ESG-Analyse-Tool ist die Grund­lage unserer Bewertung

In unserem Investment- und Anlageberatungsprozess bewerten, messen und überwachen wir die Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Investments sowohl vor als auch nach der Investmententscheidung respektive Anlageempfehlung. Hierfür haben wir eine spezifische Bewertungsmethodik und ein proprietäres ESG-Analyse-Tool entwickelt. 

Das ESG-Analyse-Tool ermöglicht uns eine weitgehend objektive Beurteilung des ESG-Ansatzes bzw. der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess des jeweiligen Zielfonds-Managers sowie etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene eines Portfoliounternehmens oder -projekts, unabhängig davon, welcher unserer Mitarbeiter die Evaluierung durchführt. Insoweit können wir die ESG-Performance unserer Investments auch über die verschiedenen Anlageklassen hinaus vergleichen und kontinuierlich nachvollziehen. 

Ein ESG-Fragebogen ergänzt öffentlich ver­fügbare Infor­mationen

Unserer Bewertung liegen zunächst alle öffentlich verfügbaren Informationen und die von dem jeweiligen Zielfonds-Manager oder Hauptinvestor eines Co-Investments im Rahmen der Due Diligence-Phase üblicherweise in einem Datenraum zur Verfügung gestellten Informationen zugrunde. Darüber hinaus holen wir weitere Information über einen von uns entwickelten ESG-Fragebogen ein, der die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den jeweiligen Investitionsentscheidungsprozess fünf Kategorien zuordnet: ESG-Werte, ESG-Organisation, ESG-Due Diligence, ESG-Ownership und ESG-Reporting. 

Basierend auf den Informationen und Antworten, die wir von dem Zielfonds-Manager oder dem Hauptinvestor eines Co-Investments erhalten, klären wir bei Bedarf Anschlussfragen und werten alle Informationen über unser ESG-Analyse-Tool aus.

ESG-Analyse fließt in unsere Invest­ment­ent­scheidung ein

Ergebnisse unserer ESG-Bewertung sowie ein segmentübergreifendes Benchmarking mit der jeweiligen Vergleichsgruppe sind in standardisierter Form ein integraler Bestandteil unser Investmentvorlage und damit Grundlage unserer Investmententscheidung. 

ESG-Aspekte können ein Ausschluss­kriterium darstellen

Wir behalten uns vor, ein Investment abzulehnen, falls Informationen zur angemessenen Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den jeweiligen Investitionsprozess nicht oder nur unzureichend vorliegen oder die ESG-Performance unseren Prinzipien nicht gerecht wird.